Stiftungsfest daumen

Bild: Kerstin Ahlborn

Steuern sparen

Steuerliche Vorteile bei einer Spende:

Wer mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke fördert, kann diese Spende nach § 10b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bis zu einer Höhe von fünf Prozent des steuerpflichtigen Einkommens geltend machen.

Bei Unternehmen sind Spenden bis zu einer Höhe von 0,2 Prozent der gesamten Umsätze steuerlich abzugsfähig.

Wir freuen uns über jede kleine oder größere Spende. Damit können wir die laufende Pfarrstellenfinanzierung sofort unterstützen.

Bei Zuwendungen an eine Stiftung gibt es noch mehr steuerliche Vorteile!


Neue Steuerliche Vorteile
bei einer Zuwendung an eine Stiftung:

Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages seiner Einkünfte kann demnach jeder Bürger/jede Bürgerin pro Jahr steuerlich geltend machen. Bis zu einer Million Euro sind von der Steuer absetzbar, wenn diese als Vermögen in eine Stiftung gegeben werden. Dies kann sogar auf Wunsch über einen Zeitraum von zehn Jahren geschehen.

Fragen!

Wenn Sie Fragen dazu haben, setzten Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Kerstin Ahlborn
Tel.: 05571 913531